Allgemein

Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Mit dem Energieausweis für Gebäude können schon beim Kauf, Bau oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer Immobilie abgeschätzt werden.

Verordnung (EnEV 2007)

Immobilienbesitzer werden im Rahmen der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zur Ausstellung von Energieausweisen verpflichtet. Gebäudeeigentümer müssen auf Verlangen von Miet- oder Kaufinteressenten bei Neuvermietung bzw. Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorlegen können.

Diese Verpflichtung tritt in Kraft:

  • für Wohngebäude die vor 1965 errichtet wurden am 1. Juli 2008,
  • für später errichtete Wohngebäude am 1. Januar 2009.
  • Ab dem 1. Juli 2009 wird der Energieausweis auch für Gewerbeimmobilien zur Pflicht.
  • Für kleine Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.

Zwei Nachweisverfahren stehen zur Verfügung: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis/Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis (öffentlich rechtlicher Nachweis) wird auf Grundlage des Energiebedarfs aus der Disposition von Gebäudehülle und Anlage ermittelt/erstellt.

Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der Energieverbrauchsdaten (Heizkostenabrechnung) der letzten drei Jahre ermittelt/erstellt.